Öffentliches Recht
Zum sogenannten Öffentlichen Recht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.
z.B.
- Verkehrsrecht,
- Hochschulrecht,
- Zahlungsaufforderungen / Ablehnungen / sonstige Bescheide von Behörden