Öffentliches Recht, z.B. Sozialrecht, Verwaltungsrecht
Zum sogenannten Öffentlichen Recht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.
z.B.
- Sozialrecht,
- Verkehrsrecht
- Hochschulrecht,
- Zahlungsaufforderungen / Ablehnungen / sonstige Bescheide von Behörden